Presseartikel Thema Anonyme Geburt

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13.12.2001

Anonyme Geburten: Senatorin prüft Rechtslage
Sozialsenatorin Birgit Schnieber- Jastram (CDU) hat eine genaue Prüfung der Rechtsgrundlagen für anonyme Geburten in Auftrag gegeben. Anlass sind die Berichte über SterniPark im Abendblatt. Generell plädiert die Senatorin dafür, die anonymen Geburten wie geplant mit einem Gesetz auf Bundesebene im Sommer einheitlich zu regeln. Sollte das aber nicht gelingen, könne Hamburg wohl nicht weiter im Alleingang anonyme Geburten zulassen.
Dann müsse man sehen, ob für einige Personengruppen, wie etwa illegale Flüchtlinge, Sonderregelungen getroffen werden könnten. Sie selbst stehe den anonymen Geburten eher skeptisch gegenüber, sagte Schnieber-Jastram. Es könne nicht nur das Recht der Mutter auf anonyme Geburt geben. Auch das Recht der Kinder zu erfahren, wer ihre Eltern sind, sei zu wahren. Mit Blick auf die von SterniPark praktizierte Vermittlung von Kindern warnte die Senatorin vor Missbrauch. Eine Überprüfung habe sie allerdings noch nicht angeordnet. Dazu brauche sie konkrete Fälle, und die lägen in der Behörde nicht vor.
Die Babyklappe sei bis Ende 2002 finanziert. Zwar gebe es auch hier das Problem mit der Anonymität der Eltern für die Babys. Aber als Alternative etwa zu einem Ablegen des Babys auf dem Müll sei die Klappe ein wichtiges und richtiges Angebot. (svb)

Quelle: Hamburger Abendblatt

 

Verein - Werben statt beraten?
SterniPark arbeitet mit dem Projekt "Findelbaby" bundesweit. Unter Telefon 0800-456 07 89 haben sich in den vergangenen zwei Jahren 40 Frauen mit dem Wunsch der anonymen Geburt gemeldet. 23 davon haben schließlich anonym entbunden. Die Kosten für die Geburt übernimmt seit September und für ein Jahr das Versicherungsunternehmen Deutscher Ring. Bisher wurden 16 600 Mark an SterniPark überwiesen. Die Kosten für die Betreuung der Mütter trägt der Verein: Allein in 2001 fast 250 000 Mark. Im Gesamtetat des Projektes klafft deshalb ein Loch von etwa 150 000 Mark.
An der Telefonberatung des Projektes entzündet sich Kritik. Das Gesetz fordere die neutrale Beratung der in Not geratenen Mutter. SterniPark werbe aber über die Telefonnummer für die eigenen Mutter-Kind-Einrichtungen wie Satrupholm - "ein sich selbst bedienendes System", sagt die Regionalleiterin eines Bezirks-Jugendamtes. Neben dem Projekt "Findelbaby" betreibt SterniPark sechs Kindertagesstätten mit 500 Plätzen, zwei Waldkindergärten und die Mutter-Kind-Heime in Satrupholm und Quern (Schleswig-Holstein). (abm)

Quelle: Hamburger Abendblatt

 

12.12.2001

Streit
Projekt Findelbaby: Kritik an SterniPark
Zweifelhafter Umgang mit Neugeborenen, Müttern und Pflegeeltern? Fachleute fordern mehr Kontrolle des Vereins.
Von Andreas Burgmayer und Kristian Stemmler
Zu Herzen gehende Fotos Neugeborener, Hochglanzbroschüren, Appelle von Schauspielern - so präsentiert sich das Projekt "Findelbaby" des Hamburger Vereins SterniPark. Doch hinter der schönen Fassade sieht es anders aus: Seit langem gibt es in Fachkreisen Streit um Babyklappen und das Thema anonyme Geburt, jetzt rollt eine Welle der Kritik über SterniPark und seinen Geschäftsführer Jürgen Moysich hinweg.

Einen Tag vor Ablauf der achtwöchigen Frist bekamen die Pflegeeltern einen Anruf:
Die Mutter wolle das Kind doch behalten.

Dem Verein wird ein zweifelhafter Umgang mit den Neugeborenen, Müttern und Pflegeeltern vorgeworfen. Das Findelbaby-Projekt bewege sich in einer Grauzone, die einen Missbrauch bei der Vermittlung der Kinder möglich mache. So warnt Regula Bott von der Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle der vier norddeutschen Bundesländer (GZA) mit Blick auf das Projekt: „Ich sehe die Gefahr der Entstehung eines grauen Adoptionsmarktes.” Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram sagte gestern, man müsse sicherstellen, dass es beim Projekt nicht nur um wirtschaftliche Interessen gehe.
Im Zentrum der Kritik steht der rechtliche Status des anonym geborenen Kindes in den ersten acht Wochen. SterniPark hat dazu einen "Findelbaby-Grundsatz" formuliert: „Keine Fragen, keine Zeugen, keine Polizei!” Das heißt: In den ersten acht Wochen, die das Baby bei von SterniPark vermittelten Pflegeeltern verbringt, weiß keine Behörde, was mit dem Kind geschieht. Nach Informationen des Abendblattes sucht SterniPark vor Ablauf der Frist gemeinsam mit den Pflegeeltern gezielt nach potenziellen Adoptiveltern. Die Kritiker sehen hier eine unzulässige Einflussnahme. So sei die pädagogische Leiterin des "Findelbaby"-Projektes, Heidi Kaiser, für einige Findel-Babys sogar als Vormund eingetragen. Während das Kind bei den Pflegeeltern ist, betreut und behandelt der Verein die jungen Mütter in seiner Mutter-Kind-Einrichtung Satrupholm (Schleswig-Holstein). Das Ziel: Die Mutter soll ihr Kind doch noch annehmen.
Regula Bott zitiert dazu aus einem Zwischenbericht des Senats zur anonymen Geburt: „Weder der Mutter noch einer privaten Organisation darf das Kind nach der Geburt übergeben werden, weil bei der psychosozialen Problemlage der Mutter von einer erheblichen Gefahr für das Wohl des Kindes auszugehen ist.” Der Jugendhilfe-Experte Christian Bernzen hält es für problematisch, dass bei SterniPark „Betreuung und Entscheidung in einer Hand ist - bei Abwesenheit von Kontrolle”.
Der Musikproduzent Edwin Christoffer (43) und seine Frau Janne (45) hatten im Juli den kleinen Lasse bei sich aufgenommen. Seine Mutter hatte versucht, ihn mit Tabletten abzutreiben. SterniPark ermöglichte der Frau die anonyme Entbindung. „Wir nahmen Lasse auf und umsorgten ihn mit viel Liebe”, sagt Janne Christoffer. Einen Tag vor Ablauf der achtwöchigen Frist kam ein Anruf: Die Mutter wolle das Kind doch behalten. „Als wir sie trafen, waren wir erschüttert. Eine psychisch verstörte Frau, aus unserer Sicht unfähig, Lasse zu betreuen", sagt Edwin Christoffer. Das Paar will das Jugendamt einschalten. Sterni-Park nahm ihnen das Kind ab: "Die kamen, schnappten sich wortlos den Tragesitz mit Lasse und verschwanden”, sagt Janne Christoffer. Was Christoffers erschüttert: Ihre Betreuerin, eine SterniPark-Mitarbeiterin (21), signalisierte ihnen, dass sie Lasse adoptieren könnten. Edwin Christoffer: „Wir regeln das schon", sagte sie. Obwohl es für uns nicht in Frage kam, waren wir hin- und hergerissen. Ein grausames Spiel mit unseren Gefühlen."”

Quelle: Hamburger Abendblatt

 

08.12.2001

Vom Paar zur Familie
Wege zur Erfüllung des Kinderwunsches
Von Eva Büchi, freie Journalistin, Amriswil

In der Schweiz werden jährlich 450 bis 600 Kinder adoptiert. Nur für jedes dritte Paar geht der Wunsch nach einem Adoptivkind in Erfüllung. Wer ein Kind adoptieren will, braucht nicht nur Geduld, sondern auch einen Sozialbericht, den Trauschein, Referenzen, den Steuerausweis, ein Arzt- und ein Leumundszeugnis.

»Unsere Kinder passen perfekt zu uns«, sagen Karin (35) und Adrian Wymann (37) aus Stettlen bei Bern. Die beiden sind Eltern eines knapp zweijährigen Sohnes schweizerisch-afrikanischer und einer sieben Monate alten Tochter nordafrikanischer Herkunft. Beide Kinder wurden ihnen über die Schweizerische Fachstelle für Adoption in Zürich (01 360 80 90, www.adoption.ch) vermittelt. Sie mussten nur eineinhalb Jahre auf ihren Sohn und ein halbes Jahr auf ihre Tochter warten. Nur für jedes dritte adoptionswillige Paar erfüllt sich der sehnliche Kinderwunsch.

Adoption ist eine Wiederentdeckung der Neuzeit. Bis zum 8. Jahrhundert war Adoption, wie wir sie kennen, im Mittelmeerraum und bei den Germanen üblich. Doch seit dem frühen Mittelalter verlangten Kirche und Feudalsystem ausgewiesene Blutsverwandtschaft, wollte jemand einen Erben legitimieren. Findelkinder wuchsen in Klöstern auf, für sie war das Leben als Mönch, Nonne oder Dienstbote vorgezeichnet. Obwohl es Adoptionen de iure nicht gab, adoptierten viele Ehepaare Kinder und vermachten ihnen ihren Besitz. Um den Adoptierten ein vollberechtigtes Leben im Adelsstand zu ermöglichen und sie zum Erben zu machen, täuschten Adlige nicht selten eine Schwangerschaft vor (vgl. Shulamith Shahar: Kindheit im Mittelalter. München 1991).

LANGE WARTEZEITEN
Heute gibt es viele kinderlose Paare mit Kinderwunsch, aber wenig Adoptionskinder. Wer ein Kind adoptieren will, kann sich bei Adoptionsfach- und -vermittlungsstellen melden und muss sich auf eine langjährige Prozedur mit Wartezeiten von zwei bis sechs Jahren einstellen. In der Schweiz gibt es rund zwanzig private Adoptionsvermittlungsstellen, die wichtigsten haben sich zur Konferenz der Adoptionsvermittlungsstellen (KAVS, Marlene Hofstetter, Telefon 021 654 66 11) zusammengeschlossen. Eine davon ist die Zürcher Fachstelle für Adoption, die ausschliesslich Kinder vermittelt, die in der Schweiz geboren wurden.

Mit der Ratifizierung des Haager Übereinkommens hat die Schweiz dem internationalen Kinderhandel einen Riegel geschoben. Wie viele Kinder von Schweizer Eltern ohne die Zuhilfenahme einer Vermittlungsstelle direkt im Ausland - meist gegen Bezahlung grösserer Summen an lokale Anwälte - adoptiert werden, ist unklar. Das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB 264 bis 269) umschreibt die Adoption. Gemäss der Leitidee des Gesetzes sollen nur Kinder zur Adoption gelangen, deren Lebenslage so prekär ist, dass der durch die Adoption erlittene Verlust der leiblichen Eltern und Geschwister zweitrangig wird.

ADOPTIVKINDER SIND WUNSCHKINDER
Das Gesetz unterscheidet zwei Formen der Adoption. Adoptiert werden können entweder fremde, familienlose Kinder oder aber Stiefkinder innerhalb der Familie, in der sie bereits leben. Die erste Form ist die häufigste und betrifft Kinder, die von Schweizern oder/und ausländischen Eltern zur Adoption freigegeben wurden. Die zweite Art von Adoption ist zwar noch selten, aber im Zeitalter der Patchwork-Familien immer häufiger anzutreffen. Als Folge dieser Adoption verliert ein leiblicher Elternteil - meistens der Vater - seine elterlichen Rechte.

In den vergangenen Jahren wurden jährlich schätzungsweise zwischen 450 und 600 Kinder, wovon etwa 40 Schweizer Kinder, zur Adoption freigegeben. Noch vor wenigen Jahrzehnten war die Lage ganz anders. Damals warteten in Schweizer Waisenhäusern viele Kinder auf Adoptionseltern. Fehlende oder ungenügende Empfängnisverhütung führte einst zu einem oft unerwünschten Kinderreichtum, während heute viele Ehen kinderlos bleiben. Früher konnte eine unverheiratete Schwangere kaum für sich und das Kind sorgen, heute werden allein erziehende Mütter vom Staat unterstützt, und die Einelternfamilie ist gesellschaftlich akzeptiert.

Als die Waisenhäuser noch voll besetzt waren, wählten die Adoptiveltern ihr Kind nach Geschlecht und Aussehen aus. Heute ist jedes Adoptivkind ein Wunschkind. So war es auch bei Karin und Adrian Wymann. »Wie bei einer biologischen Schwangerschaft liessen wir alles offen. Auch ein behindertes Kind oder ein farbiges Kind kam für uns in Frage.« Hingegen wünschten sich Thierry und Ester Notz-Ollou aus Bubendorf ein neugeborenes, gesundes Kind mit Schweizer Wurzeln und damit ihrer Hautfarbe. Sie hatten Glück, Basil ist heute drei Jahre und Manuel zehn Monate alt, beide haben Schweizer Eltern.

WER DARF EIN KIND ADOPTIEREN?
Wer ein Kind adoptieren will, muss bei der örtlichen Vormundschaftsbehörde den Trauschein, Namen von Referenzpersonen, den Steuerausweis, ein Arzt- und ein Leumundszeugnis vorlegen. Auf dieser Basis erstellen die Behörden einen Sozialbericht. Wer Glück hat, dem wird nach frühestens 18 Monaten für eine zweijährige Probezeit ein Kind zur Pflege zugeteilt. So lange liegt die elterliche Gewalt beim Vormund des Kindes. Die Vormundschaftsbehörde kontrolliert das Pflegeverhältnis und versucht zu eruieren, ob Kind und Familie zueinander passen. Nach bestandener Probezeit kann das Kind adoptiert werden. Das künftige Elternpaar muss seit mindestens fünf Jahren miteinander verheiratet, beide Elternteile müssen über 35 Jahre alt sein.

Für die Adoptiveltern sind die Probezeit und der juristische Teil der Adoption eine Belastung. »Der Umgang mit der Fachstelle und dem Vormund war angenehm, die juristische Phase der Adoption jedoch sehr langwierig und bürokratisch«, erinnern sich Karin und Adrian Wymann.

Wer ein Kind aus dem Ausland adoptiert, muss den Schweizer Behörden einen von einer Vermittlungs- oder Fachstelle verfassten Sozialbericht vorlegen. Erst dann wird eine Pflegekinderbewilligung erteilt und können die Eltern bei der Fremdenpolizei Einreise- und Aufenthaltsbewilligung für das Kind einholen. Weniger Probleme bereiten Adoptionen, wenn Herr und Frau Schweizer eine Zeit lang in Übersee wohnen, ein Kind nach dem Gesetz des betreffenden Landes adoptieren und danach in die Schweiz zurückkehren. Ist die juristische Abwicklung einer Adoption erfolgreich gemeistert, ändert sich für das Adoptivkind einiges. Nun ist es allfälligen leiblichen Kindern seiner Adoptiveltern als Geschwister rechtlich gleichgestellt, es erhält das Bürgerrecht und den Familiennamen seiner neuen Eltern, die ihm auch einen neuen Vornamen geben dürfen.

Das Gesetz räumt auch Einzelpersonen das Recht auf Adoption ein. Die Chancen stehen aber schlecht, führt Veronika Weiss von der Zürcher Adoptionsfachstelle aus. Nur wer als Gotte oder Nachbar bereits zu den Bezugspersonen eines Kindes gehört, bekommt im gegebenen Fall den Zuschlag. Anders als in Deutschland und anderen europäischen Ländern dürfen in der Schweiz gleichgeschlechtliche Paare keine Kinder adoptieren. Karin und Michaela sind seit Jahren ein Paar und leben zusammen. Michaela ist die Mutter von Lea, die ebenfalls im gemeinsamen Haushalt lebt. Würde Michaela sterben, dürfte Lea jedoch nicht bei Karin bleiben.

ZWÖLF WOCHEN BEDENKZEIT
Vor einer missbräuchlichen Adoption schützt das Gesetz nicht nur das Kind, sondern auch die leiblichen Eltern. Diese müssen einer Adoption zustimmen, was sie frühestens sechs Wochen nach der Geburt durch eine Mitteilung an die Vormundschaftsbehörde tun können. Danach haben sie weitere sechs Wochen Zeit, die Zustimmung zu widerrufen. Die zwölfwöchige Bedenkzeit soll die Mutter - bei ihr ist ja meist das Neugeborene - davor schützen, übereilt und aus einer Notsituation heraus ihr Kind wegzugeben. Nach diesen zwölf Wochen erlöschen die elterliche Gewalt und das Besuchsrecht der leiblichen Eltern. Von nun an sorgt sich die Vormundschaftsbehörde um die Placierung des Kindes.

Einige Pflegeeltern einigen sich mit den leiblichen Eltern freiwillig auf eine Besuchsregelung. Nicht nur die Zustimmung der leiblichen Eltern muss bei einer Adoption vorliegen, sondern auch diejenige des betroffenen Kindes, sofern es vierzehn Jahre alt und urteilsfähig ist. Jüngere Kinder im Alter von rund zehn Jahren werden vor einer Adoption durch die Behörden befragt.

DER MEDIZINISCHE WEG
Einige kinderlose Paare wollen nicht adoptieren, sie wünschen sich ein »eigenes« Kind und versuchen auf medizinischem Weg das fast Unmögliche möglich zu machen. So war es auch bei Sabine (39) und André (42) Hellbusch aus Hamburg, sie entschieden sich vor vier Jahren für die In-vitro-Fertilisation. Gleich beim ersten Mal klappte es mit Zwillingen. Wie oft sich Sabine mit Hormonen voll gestopft und sich Eizellen entnehmen lassen hätte, wäre nicht bereits der erste Versuch erfolgreich gewesen, darüber will sie sich keine Gedanken machen. Doch melden sich bei Adoptionsvermittlungsstellen oft enttäuschte Paare, die sich nach mehreren erfolglosen IVF-Versuchen dann doch für die Annahme eines Kindes entscheiden.

EINSTIMMUNG AUF DIE NEUE ROLLE
Während die Behörden sich um die formale Abwicklung einer Adoption kümmern, bleibt es den Neu-Eltern überlassen, sich mit den Problemen und Folgen einer Adoption auseinanderzusetzen. Kurse, Literatur und Vereine wie die Schweizerische Adoptiveltern-Vereinigung (SAEV, www.saev.ch) oder die Fachstelle für Adoption helfen weiter. Die SAEV gilt als Treffpunkt für Eltern mit Adoptivkindern. In dem 1966 gegründeten Verein mit heute 400 Mitgliedern werden Alltagsprobleme und rechtliche Fragen diskutiert, aber auch Vorträge, Spieltage und Wanderungen organisiert.

Wer ein Kind adoptieren will, kann sich beispielsweise in Zürich in einem Elternbildungsseminar (252 82 81, http://adoptionsseminare.ch.to) darauf vorbereiten. Adoptiveltern wollen und müssen Verständnis für die kulturelle und religiöse Herkunft ihres ausländischen Kindes aufbringen. Wer sich nicht selbständig Literatur beschaffen will, findet Materialien bei Fachstellen (vgl. auch Annemarie Schütt-Baeschelin: Das Adoptivkind. Pro Juventute, 1992).

Auch müssen sich die neuen Eltern damit auseinandersetzen, zu welchem Zeitpunkt sie ihrem Kind sagen wollen, dass sie nicht die leiblichen Eltern sind. Basil weiss bereits heute, dass er nicht im Bauch der Mami war, erzählt Thierry Notz. Bilderbücher und Geschichten erleichtern den Kindern den Umgang mit ihrer Herkunft.

Familie Wymann ging von Anfang an offen mit den Themen Kinderlosigkeit und Adoption um, die Verwandtschaft und der Freundeskreis reagierten positiv auf die Tatsache, dass sie auf diesem Weg Eltern wurden. Anders war es bei Willi und Elisabeth Pfeiffer. Als sie ihrem Freundeskreis von der geplanten Adoption berichteten, ernteten sie nicht nur Freude, sondern auch Unverständnis. »Warum tut ihr euch das nur an?«, wurden sie gefragt. Die Kinder sind heute elf und vierzehn Jahre alt und wissen seit langem, dass Pfeiffers nicht ihre leiblichen Eltern sind. »Unser Sohn droht immer mit dem Auszug zu seiner Mutter, wenn er wütend ist«, erzählt Elisabeth Pfeiffer. Die Tochter wiederum ist oft traurig und sehnt sich nach ihrer leiblichen Mutter.

Mit unvorhergesehenen, spontanen Reaktionen ist zu rechnen, wenn Jugendliche über die Identität ihrer leiblichen Eltern ins Bild gesetzt werden. So suchte eine Vierzehnjährige im elektronischen Telefonbuch den Namen ihrer »richtigen« Mutter und rief sie an. Veronika Weiss von der Adoptionsfachstelle mahnt: Auch die leiblichen Eltern müssten vor solchen Überraschungen geschützt werden, für sie sei eine Konfrontation mit ihrer Vergangenheit oft sehr problematisch.

Quelle: Neue Zürcher Zeitung, Ressort Zeitfragen, 8. Dezember 2001, Nr.286, Seite 95

 

05.12.2001

Beschluß gegen anonyme Arbeit der Babyklappen
KÖLN (akr). Ein nicht revisionsfähiger Beschluß des Landgerichts Köln gefährdet die Arbeit der bundesweit etwa 30 Babyklappen zur anonymen Abgabe von Säuglingen.

Das Gericht verlangt von Beraterinnen des Kölner Sozialdienst Katholischer Frauen (SkF) ihnen bekannte Namen von Frauen zu nennen, die ihren Säugling der Einrichtung übergeben haben.

Die Frauen können sich an die Einrichtung wenden, wenn sie ihr Kind zurückhaben wollen. "Wir möchten nicht nur das Leben von Kindern retten, sondern ihnen auch den Weg für ein Leben mit ihrer Mutter ermöglichen", erklärte SkF-Geschäftsführerin Monika Kleine.

Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Mütter wegen des Verdachts der Personenstandsfälschung und der Unterhaltspflichtverletzung.

Mit Hinweis auf das Zeugnisverweigerungsrecht verweigern die Beraterinnen die Aussage. Das Landgericht Köln entschied per Aktenlage, daß sie kein Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehmen können. Die Beraterinnen wollen trotzdem keine Namen preisgeben. Kleine: "Notfalls gehen wir dafür auch in Beugehaft."

Quelle: Ärzte Zeitung

 

Notgeburten
Babyklappen und die anonyme Geburt sollen verhindern, dass verzweifelte Mütter ihr Kind töten. Aber geht das Konzept auf?
Von Martina Keller

Die PDS-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke hat eine 34-jährige Tochter, aber sie kennt sie erst seit zwölf Jahren. Als Ulla Jelpke nach einer Vergewaltigung mit 16 Jahren ihr Kind zur Welt brachte, wusste sie sich keinen anderen Rat, als die Tochter zur Adoption freizugeben. Damals konnte Jelpke sich nicht vorstellen, dass sie ihr Kind jemals wiedersehen wollte. Doch später erlebte sie, was viele Mütter erleben, die ihre Kinder adoptieren lassen. Sie fing an, nach ihrer Tochter zu suchen. Nach 22 Jahren wandte sie sich in einem Zeitschriftenartikel an die Öffentlichkeit und bat ihre Tochter, sich zu melden. Da es sich um eine so genannte Inkognito-Adoption handelte - hier kennen nur die Adoptiveltern den Namen der leiblichen Mutter -, konnte die Familie Kontakt mit Jelpke aufnehmen. Mutter und Tochter kamen wieder zusammen. "Wir haben ein sehr gutes Verhältnis", sagt die Politikerin heute.

Jelpke ist froh, dass die Gesetze damals nicht erlaubten, ihre Tochter anonym zur Adoption freizugeben. "So verzweifelt, wie ich damals war, hätte ich wohl davon Gebrauch gemacht." Dann hätte sie später kaum eine Chance gehabt, ihre Tochter zu finden.

Heute sind selbst die teilweise anonymen Inkognito-Adoptionen selten geworden. Im Lauf der Jahre hat sich herausgestellt, dass größtmögliche Offenheit das Beste für alle Beteiligten ist. Wenn alle voneinander wissen, können Kinder am ehesten verarbeiten, dass sie zwei Elternpaare haben.

Mit dieser Offenheit könnte es bald vorbei sein. Mancherorts in Deutschland haben Frauen neuerdings die Möglichkeit, wenn sie in einer Notlage sind, anonym zu gebären. Mehrere Krankenhäuser werben - von den Behörden geduldet - bereits damit, dass Frauen ihr Kind medizinisch betreut zur Welt bringen können, ohne ihren Namen nennen zu müssen. Bislang hatten die Frauen höchstens die Chance, ihr Kind unter Angabe falscher Daten zur Welt bringen und dann zu verschwinden. Offiziell nämlich sind Ärzte und Hebammen nach dem Personenstandsgesetz verpflichtet, die Personalien der Mutter zu melden.

Eine große Koalition im Bundestag möchte die Regelung nun ändern und eine anonyme Geburt im Krankenhaus gesetzlich erlauben. Die Bemühungen sind eine Reaktion auf das "Babyklappenfieber" im Land. Seit der Hamburger Jugendhilfeverein Sternipark vor anderthalb Jahren die erste deutsche Babyklappe eröffnete, erlebt diese Einrichtung aus dem Mittelalter eine Renaissance. Schon 32 "Babyfenster", "Mosesnester" und "Lebenspforten" wurden bislang eingerichtet. Mütter können ihr Neugeborenes dort unerkannt in ein Wärmebett legen. Daraufhin wird ein Alarm ausgelöst, der die Helfer herbeiruft. Acht Wochen bleibt das ausgesetzte Baby in einer Pflegefamilie. Falls die Mutter sich in diesem Zeitraum nicht mehr meldet, wird die Adoption eingeleitet. Die Babyklappen sollen verhindern, dass Frauen in Not ihr Neugeborenes aussetzen oder in Panik gar töten. Stolz meldete Sternipark, dass im ersten Jahr sechs Findelbabys abgegeben wurden.

So human die Babyklappen auch scheinen mögen - sie ändern nichts daran, dass die verzweifelten Mütter ihre Kinder zuvor nicht im Krankenhaus, sondern allein und damit unter großen Risiken zur Welt bringen müssen. Um hier Abhilfe zu schaffen, startete die Initiative Sternipark, eine Einrichtung mit 150 Mitarbeitern, die sonst unter anderem Kinderkrippen betreibt, vor einem Jahr eine Kampagne für die anonyme Geburt im Krankenhaus - und traf damit wieder auf breites Verständnis.

Sternipark fand Kliniken, die in Zukunft nicht weiter nachfragen wollen, wenn Frauen ihren Namen für sich behalten möchten. Die angesehene Agentur Jung von Matt, die schon die Babyklappen von Sternipark mit provozierenden Plakaten bekannt gemacht hat, übernimmt kostenlos die Werbung. Auch Prominente unterstützen die Initiative. Die Geschäftsräume in Hamburg sind mit einer Wäscheleine dekoriert, an der Fotos von Stars hängen, die hinter der Kampagne für das anonyme Gebären stehen wie etwa Uschi Glas, Heidi Kabel und Jenny Elvers. Das zeigt Wirkung: In einer Flensburger Klinik fand Ende vergangenen Jahres die erste anonyme Geburt statt. Und auf Eva Lotte folgten bis heute 14 weitere Babys - alle vermittelt durch Sternipark.

Inzwischen fördert die Politik die Initiativen in seltener Einmütigkeit. Die Fraktionen des Bundestags bereiten einen gemeinsamen Gesetzentwurf vor, der die anonyme Geburt im Krankenhaus legalisieren soll. Unterstützung kommt auch von den Kirchen. Besonders der Sozialdienst Katholischer Frauen engagiert sich.

Ein wichtiges Hilfsangebot für Mütter in Not? Eine Initiative zur Rettung von Kinderleben? Der Zeitpunkt der Initiativen kommt überraschend. Auch wenn man durch spektakuläre Berichte in den Medien anderes erwartet: Seit Jahrzehnten geht die Zahl ausgesetzter Kinder zurück. Nur eines von 19 000 Neugeborenen wird ausgesetzt, etwa 40 Kinder sind es im Jahr. Die Hälfte davon wird tot gefunden, wobei niemand weiß, wie hoch die Dunkelziffer ist.

Inzwischen wächst die Zahl der Kritiker, die befürchten, die Gesetzes-initiative könnte mehr Schaden anrichten als Nutzen - und Kinder um ihr Recht bringen, zu erfahren, wer ihre leiblichen Eltern sind. Gegen das Vorhaben sind der Deutsche Kinderschutzbund, die Kinderhilfsorganisation terre des hommes, die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG) sowie Adoptionsorganisationen im In- und Ausland. Ihr Hauptargument: Weder Babyklappen noch anonyme Geburt können Kindstötungen verhindern. "Mütter, die ihr Neugeborenes töten, handeln in Panik, und in Panik sucht keine Frau nach einer Babyklappe", sagt Christine Swientek, Sonderpädagogin an der Universität Hannover.

Anke Rohde vom wissenschaftlichen Beirat der DGPFG argumentiert ähnlich: "Wenn die Frauen ein Mindestmaß an Bewältigungsmöglichkeiten hätten, wären sie in der Lage, andere Hilfsangebote anzunehmen." Rohde fürchtet, dass die Initiative den falschen Personenkreis anspricht. Das legitime Angebot, sein Kind anonym abzugeben, könne für Frauen attraktiv sein, die Probleme haben, zu ihrem Kind zu stehen, etwa weil der Kindsvater es nicht will. Wenn solche Frauen sich für ein "normales" Adoptionsverfahren entscheiden, müssen sie sich über längere Zeit mit ihrem Beschluss auseinander setzen und haben so die Chance, ihn zu überdenken. Die Angebote zur anonymen Geburt könnten die Frauen zu einer vorschnellen Lösung verleiten, die sie später bereuen, befürchtet Rohde. "Wir produzieren zukünftige Patienten, bei Kindern und Müttern", sagt sie.

Praktische Erfahrungen könnten diesen Verdacht bestätigen. Das Sankt-Anna-Hospital in Herne ist seit Jahresbeginn auf anonyme Geburten eingestellt. Fünf Frauen haben bislang von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, berichtet Joachim Neuerburg, Chefarzt der Frauenklinik. Nur zwei von ihnen waren nach seiner Einschätzung in so großer Not, dass es für sie keinen anderen Ausweg gab. Zumindest eine von ihnen war vermutlich ohne gültige Aufenthaltspapiere im Land und fürchtete, dass durch das Kind ihre Illegalität bekannt werde. Bei den anderen Frauen jedoch sieht Neuerburg "fragwürdige Motive, die hinter den Interessen des Kindes zurückstehen müssten". Die Frauen hätten versucht, die Geburt quasi ungeschehen zu machen. "Das ist eine Art der Verdrängung, ein neurotischer Konfliktlösungsversuch." Gerade solche Frauen leiden später sehr oft unter Depressionen und Ängsten. Doch sie können ihren Beschluss dann nicht mehr rückgängig machen.

Bei Sternipark sieht man das anders. "Die Anonymität schafft kurioserweise Vertrauen", sagt der Geschäftsführer Jürgen Moysich. Über eine Notrufnummer ist der Verein bundesweit jederzeit zu erreichen. Mit 40 Frauen kam Sternipark auf diesem Weg in engeren Kontakt. 15 brachten ihr Baby im Krankenhaus anonym zur Welt. Mehrere dieser Frauen wurden vor und nach der Geburt in einem Mutter-Kind-Heim von Sternipark im schleswig-holsteinischen Satrupholm untergebracht, wo sie von Fachkräften betreut wurden. Sechs entschieden sich dann doch noch, mit ihrem Kind zu leben. Für Moysich ein Beleg, dass die Anonymität durchaus Chancen eröffnet. Im Übrigen stellt Sternipark den Müttern anheim, einen Brief zu hinterlassen, der für das Kind aufbewahrt wird.

In Frankreich ist Anonymität legal

Doch ungeachtet aller mütterlichen Wünsche hat jedes Kind nach der UN-Kinderkonvention grundsätzlich das Recht, seine Abstammung zu kennen. So darf einem Samenspender nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes keine Anonymität zugesichert werden, wenn er einem Paar bei einer künstlichen Befruchtung zu einem Kind verhilft. Die Haager Kinderschutz- und Adoptionskonvention schreibt sogar vor, Informationen über die Abstammung aufzubewahren und den Kindern zugänglich zu machen - sofern das die Gesetze zulassen.

Das ist nicht überall der Fall. In Frankreich ist die anonyme Geburt legal. Seit dem Kriegsjahr 1941 dürfen Frauen ihre Kinder unter dem Zeichen X in den Akten zur Welt bringen. Man wollte ihnen die Schande ersparen, sich zu einem Kind aus einer geächteten Verbindung, etwa mit einem deutschen Soldaten, zu bekennen. Heute leben schätzungsweise 400 000 Menschen in Frankreich, die anonym geboren wurden.

Marie-José Mauri ist eine von ihnen. Sie kam zur Welt, während der Ehemann ihrer Mutter in Kriegsgefangenschaft war. Die Schwester der Mutter gab das Neugeborene in einem staatlichen Kinderhaus ab. Mit zweieinhalb Jahren wurde die kleine Marie-José adoptiert. Sie wusste nichts davon, bis Schulkameraden sie zu hänseln begannen: "Niemand weiß, woher du kommst, deine Eltern sind nicht deine richtigen Eltern." Abends beim Zubettgehen weinte Marie-José. Die Mutter fragte, warum, aber sie sagte nur: "Die anderen haben gesagt, dass ihr mich nicht lieb habt." Den wirklichen Grund behielt sie für sich, weil sie verstanden hatte, dass er ein Geheimnis war. Erst als Marie-José Mauri 54 Jahre alt war und ihre Adoptiveltern längst tot, begann sie sich mit ihrer Abstammung zu beschäftigen. In Frankreich hatte zu Beginn der neunziger Jahre eine große Debatte eingesetzt. Film, Fernsehen und Presse berichteten über die Suche Adoptierter nach ihren Wurzeln.

Auch Marie-José Mauri fing an nachzuforschen, doch herausgekommen ist nichts. Und sie bedauert sehr, dass sie ihre Mutter nicht gefunden hat. Mittlerweile streitet die Sechzigjährige mit der Organisation Adonx und rund einem Dutzend anderer Initiativen für die Abschaffung der anonymen Geburt. Der erste Erfolg: In Frankreich soll eine Zentralstelle geschaffen werden, die allgemeine Informationen über die leiblichen Eltern aufbewahrt. Die Mütter werden auch gebeten, unter Geheimhaltung Angaben zu ihrer Identität zu hinterlassen. Aufgehoben wird die Geheimhaltung nur, wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind. Als Mittlerin fungiert dann eine Beraterin der Zentralstelle.

Frankreich beschränkt die anonyme Geburt - Deutschland führt sie ein. Kritiker vermuten hinter der schnellen Entwicklung andere Kräfte als nur den Wunsch, Kinderleben zu retten. Noch in den sechziger Jahren gab es Kinderhandel in Deutschland. Kleine private Kliniken arbeiteten oft Hand in Hand mit entsetzten Eltern unfreiwillig schwangerer Töchter und adoptionswilligen Paaren.

Dem machte die Adoptionsreform der siebziger Jahre ein Ende. Seither dürfen nur anerkannte Adoptionsstellen ein Kind vermitteln. Doch falls Babyklappen und anonyme Geburt bundesweit üblich werden, tut sich nach Ansicht der Sozialpädagogin Swientek, die seit 15 Jahren Adoptierte bei der Suche nach ihren Eltern begleitet, ein neues, schwer zu kontrollierendes Feld auf: Durch wie viele Hände geht ein Babyklappenkind, und wer kontrolliert diejenigen, die es weiterreichen, bevor das offizielle Adoptionsverfahren eingeleitet wird? Wie lässt es sich verhindern, dass eine Trägerorganisation sowohl die anonyme Geburt anbietet als auch die Adoptionsvermittlung betreibt?

Schon jetzt macht die Hamburger Praxis misstrauisch: Einige Mitarbeiter von Sternipark haben die Vormundschaft über anonym geborene Kinder übertragen bekommen - und Einfluss auf das Adoptionsverfahren genommen. Das sei "absolut ungewöhnlich", sagt die Psychologin Regula Bott von der Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle der vier norddeutschen Bundesländer, die ihre Äußerung aufgrund einer internen Anweisung ausdrücklich als Privatmeinung verstanden wissen will. Ein abgewiesenes Adoptionsbewerberpaar beschwerte sich bereits bei der Jugendbehörde. Sie seien abgelehnt worden, weil sie die Öffentlichkeitsarbeit von Sternipark nicht mittragen wollten - Sternipark hatte Fotos der "geretteten" Kinder an die Medien gegeben, um die Existenz der Babyklappe bekannt zu machen und für Spenden zu werben. Der zuständige Abteilungsleiter hält den Vorwurf für unberechtigt. Das Paar sei abgelehnt worden, weil die Sternipark-Mitarbeiterin beim Kennenlernen eine Kontaktstörung zwischen Kind und Paar beobachtet habe.

Fest steht, dass Sternipark dringend auf Öffentlichkeitsarbeit und Spenden angewiesen ist. Das erste Jahr des Projekts Findelkind endete mit einem Minus, trotz Spenden in Höhe von 156 000 Mark. Haben vielleicht glückliche Adoptiveltern auf diesem Weg ihre Dankbarkeit bekundet? Geschäftsführer Moysich versichert, das sei nicht der Fall.

Quelle: Die Zeit

 

19.11.2001

Pro Familia für anonyme Geburt
Die Möglichkeit einer anonymen Entbindung fordert der Ludwigshafener Ortsverband Pro Familia in einer Stellungnahme zum Babykorb-Projekt am St. Marien-Krankenhaus. Außerdem müsse es eine Möglichkeit geben, die Entscheidung wieder rückgängig zu machen. "Nur das Leben des Kindes steht im Mittelpunkt - die Mutter spielt keine Rolle", kritisiert der Verein. Sie bleibe mit dem Erlebten allein und erhalte keine Möglichkeit zur Aufarbeitung.

Quelle: RON - RHEINPFALZ ONLINE

 

06.11.2001

Ein Jahr Babyklappe in Wien
Die Babyklappe beim Wilhelminenspital in Ottakring hat vor kurzem ihren ersten Geburtstag gefeiert. Einigen Kindern hat sie bereits das Leben gerettet.

DREI BABYS ABGEGEBEN
Drei Mütter haben die Möglichkeit genutzt und ihr Neugeborenes in die Babyklappe gelegt - vollkommen anonym. Zu Beginn der Babyklappe war das noch gesetzeswidrig. Nach monatelangen hitzigen Diskussionen wurde die anonyme Geburt im Frühjahr 2001 legalisiert.

ANONYME GEBURT
Die anonyme Geburt ist die wichtigste Voraussetzung für die Babyklappe. Mit dem neuen Gesetz haben in Not geratene Frauen aber auch die Möglichkeit, in Spitälern vollkommen anonym entbinden zu dürfen. Zwei Mütter haben das in Anspruch genommen.

BABYKLAPPE IN DEN BUNDESLÄNDERN
Für Gesundheitsstadträtin Elisabeth Pittermann sind diese Errungenschaften aber nur der erste Schritt. Neben dem Wunsch, dass keine Frau in solch eine Zwangslage kommt, will Pittermann werdende Mütter möglichst früh dazu bewegen, sich zu melden:

Der Erfolg der Babyklappe in Wien hat auch andere Bundesländer zur Nachahmung angeregt. Babyklappen gibt es einstweilen auch in der Steiermark und in Kärnten. In allen anderen Bundesländern ist die anonyme Geburt möglich.

Quelle: ORF - AT

 

18.10.2001

GROSSE ANTEILNAHME
Findelbaby Max ist jetzt bei Pflegeeltern

PLAUEN - Der kleine Max ist jetzt genau einen Monat alt. Und seine Mutter, die ihn wahrscheinlich kurz nach der Entbindung im Vorraum der Plauener Sparkassen-Filiale beim Landratsamt ablegte, hat sich immer noch nicht gemeldet. Je mehr Tage vergehen, desto mehr schwindet die Hoffnung, dass sie ihren Sohn zu sich holt. Vier Wochen bleiben ihr noch - dann darf das Findelbaby zur Adoption freigegeben werden. Das Jugendamt bereitet inzwischen alle dafür nötigen Schritte vor, informierte Lutz Kauerhof, Fachgebietsleiter im Plauener Jugendamt. Seit der vergangenen Woche lebt der kleine Max bei einer Plauener Pflegefamilie. „Sie sind darauf vorbereitet, dass das nur eine Zwischenstation sein wird, damit sie sich nicht zu sehr an den Kleinen gewöhnen”, so Kauerhof.

Derweil hat auch die Suche nach geeigneten Adoptiv-Eltern begonnen. 13 Paare warten in Plauen auf ein Kind. „Wir nehmen uns bei der Entscheidung Zeit, prüfen auf Herz und Nieren. Und gehen nach den acht Wochen auf das Paar zu”, erklärt Kauerhof den Ablauf.

Der kleine Max kriegt von dem Trubel wenig mit. Nach wie vor gedeiht er prächtig. Und die Anteilnahme der Plauener reißt nicht ab. „Viele machen sich Gedanken und bringen hier Sachen vorbei”, weiß der Jugendamtmitarbeiter.

C.D.
Quelle: Frankenpost